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Gemeindliche Wohn- und Gewerbebauplätze

Wohnbauplätze Baugebiet "Hirtenwiese II" Nusplingen Heidenstadt

Der Gemeinderat hat am 27.07.2023 den Verkauf der ersten 10 Bauplätze im Baugebiet „Hirtenwiese II“ beschlossen.

Der Verkaufspreis beträgt je Quadratmeter erschlossenen Baulands 112 €. Es gilt ein Bauzwang ab Kauf von 3 Jahren. Ein Bewerber kann maximal zwei Bauplätze erwerben. Auf jedem Grundstück muss ein vollwertiges Gebäude errichtet werden. 

Die Vergabe erfolgt nach dem sogenannten „Windhundprinzip“, das heißt die Bauplatzvergabe erfolgt ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung. Berwerbungen müssen schriftlich erfolgen. Bei zeitgleich eingegangen Bewerbungen auf dasselbe Grundstück entscheidet das Los.

Der Bewerbung ist ein Anschreiben beizufügen, aus dem, neben dem Namen und der Anschrift des Erwerbers, den telefonischen und elektronischen Kontaktdaten sowie die gewünschte(n) Flurstücknummer(n) (nach Prioritäten geordnet) auch Details zu Ihrer Person und Motivation hervorgehen (z. B. Alter, familiäre Situation, Berufsstand, Bezug zum Ort/Region, Erwartungen an den Wohnort).

Nähere Informationen und weitere Auskünfte erhalten Sie bei Bürgermeister Alisch, Tel.-Nr. 07429/93109-11, und Kämmerer Kech, Tel.-Nr. 07429/93109-13. 

Ihre Bewerbung senden Sie bitte an: Bürgermeisteramt Nusplingen, Marktplatz 8, 72362 Nusplingen, info@nusplingen.de

Zum Verkauf stehende Flurstücke:
Nr.Grundstück Flurstück Nr.:Verfügbarkeit

1

3427/6Verfügbar
23427/5Verfügbar
33427/4Verfügbar
43427/2Verfügbar
53427/1Verkauft
63427/11Verkauft
73427/12Verfügbar
83427/13Verfügbar
93427/14Verfügbar
103427/15Verfügbar

Die Grundstücke können Sie der Karte (PDF-Dokument, 5,20 MB, 26.03.2024) entnehmen.

https://www.nusplingen.de/leben-wohnen/bauen/gemeindliche-wohn-und-gewerbebauplaetze