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Gebühren & Beiträge

Übersicht über die Gebühren, Steuern und Beiträge in Nusplingen

1. Art und Wesen des "Beitrags"

Warum erhebt die Gemeinde Beiträge?

§ 10 Absatz 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Rechtsstellung des Einwohners
(2) Die Gemeinde schafft in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Die Einwohner sind im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde nach gleichen Grundsätzen zu benutzen.
Sie sind verpflichtet, die Gemeindelasten zu tragen.

Was sind Beiträge?

Abgaben
-> Geldleistungen
-> auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
-> durch jurist. Person des öff. Rechts auferlegt zur Erzielung von Einnahmen
-> zur Erzielung von Einnahmen

Steuern: Keine direkte Gegenleistung
Beiträge: Bereitstellung und Nutzungsmöglichkeit
Gebühren: Direkte Gegenleistung

https://www.nusplingen.de/rathaus-service/gebuehren-beitraege